Poolfahrzeuge werden in der Regel von mehreren Personen genutzt und dürfen nicht für Privatfahrten verwendet werden. Dienstwagen sind Fahrzeuge, die fast ausschließlich von einer Person (auch für private Zwecke) genutzt werden. Daher gelten für sie andere Datenschutzanforderungen, denen wir in unserer Software gerecht werden.
Wenn Sie ein Dienstwagen für private Zwecke nutzen, dann hat Ihr Vorgesetzter keine Möglichkeit Ihr Fahrzeug zu orten. Auch ein anfordern des PDF Exportes wäre lediglich für betrieblichen Fahrten möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Vorgesetzten, welcher die Fuhrparkverwaltung organisiert und verwaltet.
Poolfahrzeuge sind Fahrzeuge, die von mehreren Mitarbeitern genutzt werden.
Dienstwagen können nur einem Mitarbeiter zugewiesen werden, da dieser das Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen könnte.
Fahrten müssen nach der Fahrt innerhalb von sieben Tagen (7x24h ab Ende der Fahrt) kategorisiert werden. Verstreicht dieser Zeitraum, werden nicht zugewiesene Fahrten automatisch als Privatfahrten abgespeichert und können nicht mehr bearbeitet werden. So ist sichergestellt, dass alle Angaben, die sich für den Nutzer des Fahrtenbuchs steuermindernd auswirken könnten, innerhalb einer Woche nach Beendigung der Fahrt eingetragen werden. Die Frist von sieben Tagen beruht auf der aktuellen Rechtsprechung (siehe Lohnsteuer-Richtlinien R 8.1 Abs. 9 Nr.2, LOSt-Hinweise H 8.1 Abs. 9-10). Mit dieser Funktion stellen wir sicher, dass falls Sie einmal das Fahrtenbuchführen vergessen haben sollten, dieses immer noch nachweislich und zu jeder Zeit zeitnah geführt wurde.
Nein. Nach dem Ablauf der 7-Tage - Frist kann eine Fahrt nicht mehr geändert werden. Fahrten, die nicht innerhalb von sieben Tagen (genau 7x24 Stunden nach Ende der Fahrt) einer Kategorie zugewiesen werden, werden automatisch und final als Privatfahrten deklariert. Somit erfüllt Vimcar die wesentliche Anforderung, dass ein Fahrtenbuch zeitnah geführt werden muss. Damit Sie diese Frist nicht überschreiten, können Sie sich im Menü der Smartphone-App unter "Mein Profil" und "Fahrtenbuch" die "7-Tage-Erinnerung" aktivieren, die Sie vor Ablauf der Frist per E-Mail und Push-Benachrichtigung über nicht zugeordnete Fahrten informiert. In der Browserversion finden Sie diese Funktion unter den "Einstellungen" im Bereich "7-Tage Frist".
In der App: Klicken Sie auf den Bereich “Fahrtenbuch” in der rechten Menüleiste. Hier sehen Sie alle bisher getätigten Fahrten. Mit einem Wisch nach links können Sie die gewünschte Fahrtkategorie auswählen. Mit einem Klick auf die Fahrt gelangen Sie in die Detailansicht.In der Webbrowser-Version: Klicken Sie auf den Bereich “Fahrzeuge” und wählen, falls mehrere Fahrzeuge vorhanden, das gewünschte Auto aus. Jetzt sehen Sie in dem Bereich “Fahrten” die Übersicht der getätigten Fahrten. Über einen Klick auf das Plus-Symbol können Sie jetzt die Fahrt kategorisieren. Über einen Klick auf die Fahrt gelangen Sie in die Detailansicht.\Weitere Informationen rund um das Thema "Fahrtenkategorien" finden Sie.
Weitere Informationen rund um das Thema "Fahrtenkategorien" finden Sie hier.
Wenn Sie eine Umwegfahrt vornehmen (z.B. eine wesentlich längere Strecke wegen eines Staus wählen oder innerhalb einer Stadt aufgrund erhöhten Verkehrsaufkommens) notieren Sie in dem Feld "Bemerkung" aus welchem Grund Sie die (im Zweifel wesentlich längere Strecke) gewählt haben. Das Finanzamt kann die im Fahrtenbuch aufgezeichnete Streckenlänge mit den Streckenlängen gängiger Routenplaner abgleichen. Kommt es zu erheblichen Abweichungen bei einzelnen Fahrten, können Sie über Ihre Notizen in der Spalte "Bemerkung" nachweisen, warum Sie die längere Strecke gewählt haben und dass der Umweg rein betrieblich und nicht privat veranlasst war.
Nein. Finanzämter behalten sich vor, die Anerkennung von Fahrtenbüchern grundsätzlich auf Einzelfallentscheidungen beruhen zu lassen. Da bei einer Prüfung neben der systemseitigen Komponente eines elektronischen Fahrtenbuchs auch das Nutzungsverhalten des Einreichenden bewertet wird, können wir für die Anerkennung Ihres Fahrtenbuchs keine Haftung übernehmen. Mit dem Vimcar Fahrtenbuchsystem sind Sie jedoch grundsätzlich auf der sicheren Seite: Es erfüllt sämtliche Anforderungen der Finanzbehörden an ein elektronisches Fahrtenbuch (siehe BMF Schreiben vom 18.11.2009, BStBl. I 2009, S. 1326 und BMF Schreiben vom 15.11.2012, BStBl. I 2012, S. 1099.).
Ja. Der Begriff "Revisionssicherheit" fasst eine Reihe von Funktionen zusammen, die die Manipulation von Fahrtdatensätzen ausschließt und ihre Verarbeitung transparent macht. Bei Vimcar funktioniert das so: Jede von Ihnen unternommene Fahrt wird automatisch und lückenlos als unveränderbarer Datensatz im verschlüsselten Vimcar Datenzentrum hinterlegt. Diese Datensätze werden durch Ihre Eintragungen in Ihrem Account angereichert. Einträge können jedoch nicht gelöscht oder in ihrer Reihenfolge verändert werden. Jede Anpassung, die nachträglich in den Detailfeldern einzelner Einträge vorgenommen wird (z.B. Fahrtkategorie, Name des Geschäftspartners, Anlass), ist in der Änderungshistorie Ihres Fahrtenbuchs vermerkt und im PDF-Export einsehbar. Der PDF-Export ist unveränderbar. Die aktuelle Gesetzeslage rund um die Besteuerung von beruflich genutzten PKWs wurden in unserem Entwicklungsprozess streng befolgt. Zukünftige Gesetzesänderungen werden gemeinsam mit den Vimcar Steuerspezialisten eingearbeitet, sodass Ihr Fahrtenbuch-System stets auf dem aktuellen Stand ist.
Ja. Änderungen sind bis zu sieben Tage (7x24h) nach dem Ende der Fahrt möglich. Änderungen werden in der sogenannten Änderungshistorie festgehalten und sind in Ihrem Fahrtenbuch-Export dokumentiert. Hiermit wird einer gesetzlichen Anforderung der Finanzbehörden entsprochen. Innerhalb der ersten sieben Tage können Adressen und Kategorien beliebig verändert werden. Ausgenommen ist das Trennen von zusammengeführten Fahrten, die bereits einer Kategorie zugewiesen sind.
Ja. Ihr Vimcar Fahrtenbuch-Account speichert jede nachträgliche Änderung, die Sie in Ihrem Fahrtenbuch vornehmen und dokumentiert diese in Ihrem PDF-Export, den Sie beim Finanzamt einreichen. Diese Änderungen sind nur bis zu sieben Tage nach Beenden der Fahrt möglich. Wird die Fahrt innerhalb von sieben Tagen keiner der drei Kategorien (Privatfahrt, Betriebsfahrt, Arbeitsweg) zugeordnet, wird sie automatisch als Privatfahrt vermerkt. Definitionen der verschiedenen Fahrtenkategorien finden Sie hier.
Ja, andernfalls kann das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch verwerfen! Gemäß den Verlautbarungen der Finanzverwaltung sollte der tatsächliche Tachostand im Halbjahres- oder Jahresabstand im Fahrtenbuch dokumentiert werden. Wir setzen deshalb auf die größtmögliche Sicherheit: Unser System fragt Sie alle 5.000 gefahrenen Kilometer oder alle 30 Tage nach dem Kilometerstand laut Tacho. Bitte kommen Sie dieser Aufforderung regelmäßig nach, mindestens aber zweimal im Jahr. Das Unterlassen dieser Aufforderung stellt einen Verstoß gegen unsere AGB dar.Damit die Kilometerstandeingabe korrekt verarbeitet werden kann, sollte diese nicht während einer laufenden Fahrt erfolgen. Ideal ist daher die Eingabe vor der ersten- oder nach der letzten Fahrt des Tages.
Nimmt unser System Ihre Kilometerstandeingabe nicht an und erscheint eine Fehlermeldung, kontaktieren Sie schnellstmöglich unseren Kundensupport unter Angabe Ihres aktuellen Kilometerstands sowie des Ablesezeitpunktes. Nur so können wir frühzeitig überprüfen, ob es Probleme in der Fahrtenaufzeichnung gibt.
Eine einfache Faustregel: Je weniger private Kilometer gefahren werden, desto höher ist die Ersparnis. Unsere Kunden sparen im Jahr durchschnittlich 2.750€. Rechnen Sie sich mit unserem Firmenwagenrechner Ihren Steuervorteil ganz einfach aus oder fragen Sie Ihren Steuerberater.
Ihr handschriftliches Fahrtenbuch können Sie jederzeit digital mit Vimcar weiterführen. Auch der Wechsel von dem digitalen Fahrtenbuch eines anderen Anbieters ist problemlos möglich. Sollten Sie derzeit nach der 1 %-Regelung versteuern, beachten Sie bitte, dass der Umstieg auf die Fahrtenbuchmethode (egal, ob handschriftlich oder digital) aus steuerrechtlichen Gründen nur zum Jahreswechsel möglich ist. Die Ausnahme: Wenn Sie den Firmenwagen wechseln, können Sie auch unterjährig Ihre Versteuerungsmethode neu wählen.
Rechnen Sie mit unserem Firmenwagenrechner Ihren Steuervorteil ganz einfach aus oder fragen Sie Ihren Steuerberater.